Bochumer Institut: „Bundesteilhabegesetz nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar“

Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies, empfiehlt, den Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) wurde im Dezember 2015 eröffnet. Rektor Prof. Dr. Gerhard K. Schäfer (vorne ganz links) mit dem Referenten Kenny Fries (vorne 3. v. links), BODYS-Leitung Prof. Dr. Theresia Degener und Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann (vorne 4. und 5. von links) und dem BODYS-Beirat. (Foto: Björn Taubitz)

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) wurde im Dezember 2015 eröffnet. Rektor Prof. Dr. Gerhard K. Schäfer (vorne ganz links) mit dem Referenten Kenny Fries (vorne 3. v. links), BODYS-Leitung Prof. Dr. Theresia Degener und Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann (vorne 4. und 5. von links) und dem BODYS-Beirat. (Foto: Björn Taubitz)

Die Bochumer Professorin Dr. Theresia Degener zeigt sich besorgt darüber, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im vorliegenden Gesetzesentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz (BTHG) entgegen den Ausführungen der Bundesregierung in keinster Weise berücksichtigt wurde:

„Wenn die Festlegungen im Gesetz, etwa dem sogenannten ,Zwangspoolen‘ dem subjektiven Willen des Leistungsempfängers nicht entsprechen, sind diese Regelungen völkerrechtlich nicht mehr zu vertreten.“

In einer Stellungnahme des Bochumer Zentru

ms für Disability Studies (BODYS), die im Rahmen einer Veranstaltung an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe vorgestellt wurde, macht sie deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte geht. Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie es in der UN-BRK in Artikel 19 verankert ist, sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein:

„Wo wir mit wem wohnen, was wir essen, wann wir schlafen, welche Kleider wir tragen, sind Ausdrücke unserer Persönlichkeitsentfaltung und damit ein klassisches Freiheitsrecht“,

so Degener. Die Institutsempfehlung laute

daher, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.

Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. (Berkeley), die vor 55 Jahren als eines der Opfer des Contergan-Skandals zur Welt kam, ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Leiterin des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) und stellvertretende Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)

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