Ist die Anhörung zum Teilhabegesetz wirklich öffentlich?

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© kobinet/ht

Berlin (kobinet) Immer mehr von denjenigen, die Interesse an der Teilnahme an der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 7. November von 11:30 – 13:30 Uhr im Reichstag in Berlin haben, fragen sich, ob die Anhörung wirklich öffentlich ist. Denn der tägliche Blick auf die Seite des Bundestagsausschusses, der die Anhörung durchführt, offenbart immer noch keine Anzeichen für die stattfindende Anhörung. Doch all denjenigen, die nicht über das Insiderwissen über Kontakte zu Abgeordneten und Verbänden verfügen, sei gesagt, die Anhörung ist öffentlich, die Anhörung findet statt, nur der Deutsche Bundestag scheint dies wohl noch nicht preisgeben zu wollen. Warum, darüber wird täglich mehr und mehr spekutliert.

In der Einladung für die Anhörung, die den kobinet-nachrichten vorliegt, heißt es, dass die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 7. November von 11:30 – 13:30 Uhr im Raum 2M001 des Reichstages stattfindet. Als Einzelsachverständige sind geladen: Janis McDavid, Benedikt Lika, Prof Dr. Felix Welti, Nancy Poser, Dr. Oliver Tolmein und Horst Frehe. Unter den Verbänden sind hauptsächlich die Wohlfahrtsverbände, die VertreterInnen der Städte und der Landkreise, die sogenannten Fachverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund oder die BAG Selbsthilfe. Eine Reihe von Verbänden, die während der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz eine zentrale und engagierte Rolle gespielt haben, sind nicht geladen, was bereits für wachsenden Unmut sorgt.

Nach wie vor ist auch nicht klar, wie der Ausschuss damit umgeht, sollten mehr als zehn RollstuhlnutzerInnen angemeldet sein. Hierzu hieß es aus gut informierten Kreisen, es würde evtl. ein Sonderraum eingerichtet, in dem die überzähligen RollstuhlnutzerInnen dann die Anhörung über Videoleinwand verfolgen können. Dies wurde von einer Reihe von Behindertenorganisationen als völlig inakzeptabel bezeichnet. Manche fragen sich daher, ob der Ausschuss es deshalb so lange wie möglich hinauszögert, die öffentliche Anhörung auch öffentlich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages anzukündigen, wie sich die eigentlich gehört. Man darf also gespannt sein, ob die Einladung zur Anhörung nächsten Montag dann irgendwann mal im Netz steht. Anmelden kann man sich auch so, nähere Infos über das allgemeine Anmeldeverfahren gibt’s auf der Internetseite des Ausschusses unter folgendem Link weiter unten:

Link zu weiteren Informationen des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales

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