Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!

Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!
Am Montag, den 2. September fand im Zeughaus Wismar eine EUTB-Informationsveranstaltung zum Thema „Mehr
Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“ statt. Herr Griese der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit
Behinderung des Landkreises Nordwestmecklenburg, Frau Krüger die stellv. Landrätin und der Wismarer
Bürgermeister Thomas Beyer sprachen wertschätzende Grußworte. Die EUTB – Berater Holger Riesebeck, Oxana
Nozov und Friederike Hellinger des Landkreises stellten ihre Arbeit an den Standorten Grevesmühlen, Wismar, Bad
Kleinen, Rehna und Gadebusch vor und sprachen über die Möglichkeiten der Teilhabeberatung für Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen. Die Beratung von Betroffenen für Betroffene spielt dabei eine besondere Rolle.
Im Mittelpunkt der Beratung steht die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Neben der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) waren die Wismarer Werkstätten GmbH , KISS –
Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, DRK-Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH, der
Elternverband gehörloser Kinder e.V., die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, der Behinderten-
verband e.V. Grevesmühlen, und der Integrationsfachdienst AWO Soziale Dienste mit einem Infostand vertreten.
Musikalisch wurde die Veranstaltung von den „Bootsingers“, dem Chor von „Das Boot“ Wismar e.V. begleitet. Von
„Die Möwe“ – Küche am Hafen gab es Kaffee und eine Servicekraft wurde zur Verfügung gestellt. „Die Möwe“ gehört
zum Integrationsunternehmen AkkuRat GmbH, Gesellschafter ist „Das Boot“ Wismar e.V.. Zudem waren Betroffene,
Angehörige und Interessierte zu Gast. Damit war es rundum eine inklusive Veranstaltung.
Im Obergeschoss des Zeughauses Wismar ist ein EUTB-Beratungsstandort. Freie Sprechzeit ist jeden Montag von
13:00 – 15:00 im Raum 2.09. Mehr zum Thema Teilhabeberatung erfahren Sie unter www.teilhabeberatung.de

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„Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“ Info-Veranstaltung

Einladung zur Informationsveranstaltung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
im Landkreis Nordwestmecklenburg
„Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“

Wann: 2. September 2019

13:00 bis 17:00 Uhr

Wo:
Zeughaus Wismar, 2. OG
Ulmenstraße 15, 23966 Wismar

Was: 13:00 Uhr Beginn der Informationsveranstaltung

Grußworte
Chorgesang der „Bootsingers“
Vorstellung der EUTB-Stellen

14:30 – 17:00 Uhr laufende Angebote
Informationsstände zu Hilfsangeboten
EUTB-Kurzfilm mit Impulsen aus der Teilhabeberatung
Lesung von Buchautorin und EUTB – Beraterin Elena Henschke
Kreativangebot
Kaffee und Kuchen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Beratungsteam der EUTB im Landkreis Nordwestmecklenburg

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Der lange Weg zum selbstbestimmten Leben

Beraten Menschen mit psychischen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen: Friederike Hellinger (34) und Holger Riesebeck (49).
Beraten Menschen mit psychischen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen: Friederike Hellinger (34) und Holger Riesebeck (49). Quelle: JANA FRANKE

Grevesmühlen   aus der Ostseezeitung https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Beratungsstelle-fuer-Menschen-mit-Behinderungen

Plötzlich war er da, der Tag: Alle Anzeichen hatte Susann (Name von der Redaktion geändert) zuvor ignoriert. Doch an jenem Mittwochmorgen konnte sie nicht mehr aufstehen. Ihr Kopf wollte nicht und mit ihm streikten die Arme und Beine. Sie blieb einfach im Bett liegen, griff gequält zum Handy, um ihrem Chef mitzuteilen, dass sie heute nicht kommen kann. Morgen wird es schon wieder gehen.

Doch es ging nicht. Ein Jahr ist mittlerweile vergangen. Ein Jahr Krankschreibungen. Diagnose: Depressionen. Ob die 47-Jährige je wieder arbeiten kann, vermag sie nicht zu sagen. Ihr fehlt die Kraft, in die Zukunft zu schauen. Berufsunfähigkeitsrente beantragen? Eine Tagesklinik finden? Irgendwie wieder in die Gesellschaft integrieren? Damit ist Susann überfordert. Sie fühlt sich allein gelassen.

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Einladung zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen 2019 des Landkreises Nordwestmecklenburg

#MissionInklusion – Die Zukunft beginnt bei dir! ist das diesjährige Motto der
„Aktion Mensch“, unter dem zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland
organisiert werden. Die Vielfältigkeit und das Miteinander von Menschen mit und
ohne Behinderungen, unterschiedlicher Herkunft oder verschiedenen sozialen
Hintergründen sollen im Mittelpunkt der Aktionen stehen. Gemeinsam sollen die
Menschen etwas bewegen und ihre Umgebung aktiv inklusiv gestalten.

29. April 2019, von 07:30 – ca. 13:00 Uhr,
Regionale Schule mit Grundschule Insel Poel
„Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke“
Straße der Jugend 5, 23999 Kirchdorf/ Insel Poel

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Sprechstunde für Menschen mit Hör- und/oder Sehbehinderungen und deren Angehörige

Das Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen (Träger: Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V.) lädt wiederholt Betroffene aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Sprechstunde in Grevesmühlen und in Wismar ein.
Während der kostenlosen Einzelberatung können Fragen zu zuständigen Kostenträgern, zu Hilfsmitteln, zur Formulierung von Anträgen und Widersprüchen oder auch zur Bewältigung von Alltagsproblemen geklärt werden.

 

08.04.2019 Grevesmühlen
10-12 Uhr

Malzfabrik
Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen
Beratungsraum: 2.301 
   

10.04.2019 Wismar
10-12 Uhr

Kreissitz des Landkreises NWM
Rostocker Straße 76
23966 Wismar
Beratungsraum 003 (neben dem Bürgerbüro)

Zur besseren Zeitplanung ist eine telefonische Voranmeldung unter 0385/3000815 (Dana Pahl) notwendig.

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Broschüre für Menschen mit Behinderungen

Der Beirat für Menschenmit Behinderungen des Kreises Nordwestmecklenburg hat eine Broschüre mit Tips und Tricks nicht nur für Menschen mit Behinderungen heraugebracht.Viele Informationen sind hier zu erlesen. Die Broschüre kann hier online gelesen werden. Exemplare in Papierkönnen beim Landkreis im Bürgerbüro in Grevesmühlen und Wismar,bei Organisationen und auch bei einigen Ämtsgebäuden mitgenommen werden.Hier der Link http://behindertenbeirat-nwm.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/03/23952_89_01_19.pdf

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Wahlgesetze müssen für Europawahl und Landtagswahlen überarbeitet werden – Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen


Berlin. Zur heute veröffentlichten Entscheidung desBundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für
Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte
Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Feststellung desBundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in
allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes
(BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind.

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Drese: Viel zu wenig Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Fast die Hälfte aller privaten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 20 Beschäftigten erfüllt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Nach einer statistischen Auswertung für das Jahr 2017 durch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) waren von knapp 3.200 Betrieben insgesamt rund 1.500 Unternehmen verpflichtet, die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern ab 20 Arbeitsplätzen zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.

Sozialministerin Stefanie Drese fordert angesichts dieser Zahlen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. „Viele sind gut ausgebildet und leistungsfähig. Sie wären ein Gewinn für Unternehmen und haben eine Chance verdient“, sagte Drese heute in Schwerin.

Auch angesichts der zunehmenden Klagen über einen Fachkräftemangel sei es unverständlich, dass immer noch viel zu viele Pflichtarbeitsplätze unbesetzt seien, so Drese. „Nicht die Zahlung der Ausgleichsabgabe, sondern die Einstellung eines motivierten Arbeitslosen mit Behinderung ist eine Investition in die Zukunft“, betonte Drese.

Hierfür stehen in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Ministerin zahlreiche Förderprogramme und -maßnahmen teilweise in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Drese: „So gibt es etwa Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen sowie zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Auch für technische Arbeitshilfen im Betrieb oder zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten.“ Für genaue Auskünfte und Informationen steht das Integrationsamt des LAGuS zur Verfügung.

Einen Überblick gibt auch die gemeinsame Broschüre des Sozialministeriums und der Bundesagentur für Arbeit „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“ (Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ bzw. in der Anlage).

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ERINNERN-BETRAUERN-WACHRÜTTELN 2019

„Die Erinnerung darf nicht enden, sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“

Roman Herzog, 1996

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Januar, dem Tag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Ausschwitz im Jahr 1945, begehen wir seit 1996 den nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus sowie seit 2005 den Internationalen Holocaust-Gedenktag.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V erinnert mit vielen regionalen Akteuren und Partner*innen seit 2008 an diesem Tag auch an diejenigen Menschen, die aufgrund von Krankheit bzw. Behinderung Opfer der sog. „Euthanasie“ bzw. von Zwangssterilisierungen wurden. Wir versuchen dabei auch aktiv der wichtigen Frage nachzugehen, wie wir solche Entwicklungen u.a. durch die lebendige und persönliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen für die Zukunft verhindern können.

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EUTB-Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues Beratungsangebot geschaffen. Die Ergänzende unabhängige Teilhaberberatung.

Nun gibt es an verschiedenen Stellen in unserem Landkreis solche Beratungsstellen.

Diese Beratungsstellen werden von selbst Betroffenen geleitet und die Beratung durchgeführt.

Beraten werden Menschen mit körperlichen,psychischen und geistigen Behinderungen, sowie deren Angehörige und von Behinderungen bedrohte Menschen.

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