Fast die Hälfte aller
privaten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 20 Beschäftigten
erfüllt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsplätzen für
Menschen mit Schwerbehinderung. Nach einer statistischen Auswertung für das Jahr
2017 durch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) waren von knapp
3.200 Betrieben insgesamt rund 1.500 Unternehmen verpflichtet, die
Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Die Ausgleichsabgabe
ist von Arbeitgebern ab 20 Arbeitsplätzen zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf
Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt
sind.
Sozialministerin
Stefanie Drese fordert angesichts dieser Zahlen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten
für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. „Viele sind
gut ausgebildet und leistungsfähig. Sie wären ein Gewinn für Unternehmen und
haben eine Chance verdient“, sagte Drese heute in
Schwerin.
Auch angesichts der
zunehmenden Klagen über einen Fachkräftemangel sei es unverständlich, dass immer
noch viel zu viele Pflichtarbeitsplätze unbesetzt seien, so Drese. „Nicht die
Zahlung der Ausgleichsabgabe, sondern die Einstellung eines motivierten
Arbeitslosen mit Behinderung ist eine Investition in die Zukunft“, betonte
Drese.
Hierfür stehen in
Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Ministerin zahlreiche Förderprogramme
und -maßnahmen teilweise in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zur
Verfügung. Drese: „So gibt es etwa Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeits- und
Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen sowie zur behinderungsgerechten
Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Auch für technische
Arbeitshilfen im Betrieb oder zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen die
mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, gibt es
finanzielle Fördermöglichkeiten.“ Für genaue Auskünfte und Informationen steht
das Integrationsamt des LAGuS zur Verfügung.
Einen Überblick gibt
auch die gemeinsame Broschüre des Sozialministeriums und der Bundesagentur für
Arbeit „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“ (Broschüre
„Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ bzw. in der
Anlage).