Was ist der Beirat?

Der Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises Nordwestmecklenburg ist der Interessenvertreter der Behinderten im Landkreis. Er hat sich auf Beschluss des Kreistages Nordwestmecklenburg vom 16. September 1999 (Beschluss-Nr. 29-2/99) am 14. Dezember 2011 neu konstituiert.

Die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung werden auf Vorschlag von den einzelnen Fraktionen im Kreistag sowie den entsprechenden Verbänden, Vereinen und Wohlfahrtsorganisationen des Landkreises Nordwestmecklenburg durch durch den Kreistag berufen. Er ist parteipolitisch sowie konfessionell unabhängig und neutral und versteht sich als Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Gegenüber dem Kreistag Nordwestmecklenburg ist der Beirat für Menschen mit Behinderung rechenschaftspflichtig.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung vertritt seither die besonderen Interessen und Belange der Bürgerinnen und Bürger mit einem Handicap im Landkreis Nordwestmecklenburg gegenüber dem Kreistag und seinen Ausschüssen, der Kreisverwaltung und der Öffentlichkeit. Zu den Menschen mit Handicap zählen aber nicht allein Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wie Mobilitäts- oder Wahrnehmungsbehinderungen. Auch eine zunehmende Zahl älterer Menschen, Menschen mit Kleinkindern und Kinderwagen oder Menschen, die nur vorübergehend beeinträchtigt sind, gehören zu den Betroffenen.

Eine wesentliche Aufgabe des Beirat für Menschen mit Behinderung ist es, die kommunalen Organe und Gremien, den Kreistag mit seinen Ausschüssen und die Landrätin sowie die Verwaltung im Hinblick auf die Belange der Menschen mit Behinderungen zu beraten. Dazu gehören u. a.:

  • die Umsetzung der von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebenen gesetzlichen Forderungen zur schrittweisen Inklusion der Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachbereichen der Kreisverwaltung,
  • die Unterstützung betroffener Bürgerinnen und Bürger zur Erlangung des persönlichen Budgets, bei der Integration Betroffener in geeignete Beschäftigungen und der Beschaffung von Hilfsmitteln, -geräten und -fahrzeugen,
  • die zielgerichtete Unterstützung aller Maßnahmen zur Schaffung einer umfangreichen Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens,
  • die Gewährleistung eines barrierefreien ÖPNV in allen Regionen des Landkreises (Niederflurbusse, „Ruf“-Bus-Systeme) und die dazu kompatiblen barrierefreien Buswartehallen,
  • Barrierefreimachung der Zugbahnsteige, Bahnhöfe, Überführungen etc. der Deutschen Bahn im Kreis mit den Schwerpunkten der Bahnstationen in Bad Kleinen, Wismar, Grevesmühlen,
  • dass der Beirat für Menschen mit Behinderung als Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Phasen von Bau- und Verkehrsbauplanungen einzubeziehen ist,
  • der Beirat für Menschen mit Behinderung eine enge Zusammenarbeit mit dem Sektor Bauwesen der Hochschule Wismar und den Bauordnungsämtern des Kreises mit dem Ziel pflegt, moderne und DIN-gerechte Verfahren zur Barrierefreimachung bei öffentlichen Bauten konsequenter umzusetzen und an der Hochschule in Wismar eine spezielle Ingenieurausbildungslinie für das barrierefreie Bauen einzurichten,
  • Arbeitbesuche bei den sozialen Einrichtungen des Kreises, die sich der Betreuung, der Versorgung, Unterbringung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap verpflichtet fühlen,
  • eine enge Zusammenarbeit mit dem Bürgerbüro des Landtages M-V und den Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten des LK und besonders mit dem Seniorenbeirat des LK  NWM,
  • die Unterstützung des Behindertensportes und die gemeinsame Organisation von Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderung im Landkreis,
  • die Organisation von kreislichen Veranstaltungen zum „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in den Schulen des Landkreises unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Handicap