Die Sozialhilfe – Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)

Wer erhält Sozialhilfe?

Sozialhilfe erhalten Bedürftige, die keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen und deren Einkommen, Vermögen oder sonstige Sozialleistungen das Existenzminimum unterschreiten. Das Existenzminimum sichert den Lebensunterhalt einschließlich eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

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Gesetzliche Betreuung – Was heißt das?

Das Betreuungsgesetz

Zwei Personen unterhalten sich

Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Das betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Bundesbürger. Damit hat sich die Zahl der Betreuungen seit 1992 ungefähr verdreifacht.

 

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Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung zwischen Praxis und Politik

Sehr geehrte Damen und Herren,

 was wird gebraucht, damit die Vertretung von Interessen behinderter Menschen gelingt?

Eine gelungene Interessenvertretung trägt maßgeblich dazu bei, dass Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Sie als Vertreterinnen und Vertreter leisten einen entscheidenden Beitrag, um die Umsetzung von Teilhaberechten für Menschen mit Behinderung zu sichern, auszubauen und stetig weiter zu entwickeln.

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Monitoring-Stelle UN-BRK zu neuen Koalitionsverträgen: gute Ansätze in Berlin, fehlende in Mecklenburg-Vorpommern

Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention heute eine Auswertung dazu, ob die beiden Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten Rechnung tragen.

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Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz

Logo des BMAS

In einer Auflistung über gesetzliche Neuregelungen, die für 2017 gelten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch die Neuregelungen im Rahmen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes aufgelistet. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten diese vom BMAS aufgeführten Regelungen:

Im Rahmen der ersten von drei Reformstufen werden am Tag nach der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes, also am 30 Dezember 2016, bzw. am 1. Januar 2017 folgende Änderungen in Kraft treten:

Schwerbehindertenrecht – Recht der Schwerbehindertenvertretungen

Die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen werden durch folgende Änderungen verbessert:

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