„Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“ Info-Veranstaltung

Einladung zur Informationsveranstaltung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
im Landkreis Nordwestmecklenburg
„Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“

Wann: 2. September 2019

13:00 bis 17:00 Uhr

Wo:
Zeughaus Wismar, 2. OG
Ulmenstraße 15, 23966 Wismar

Was: 13:00 Uhr Beginn der Informationsveranstaltung

Grußworte
Chorgesang der „Bootsingers“
Vorstellung der EUTB-Stellen

14:30 – 17:00 Uhr laufende Angebote
Informationsstände zu Hilfsangeboten
EUTB-Kurzfilm mit Impulsen aus der Teilhabeberatung
Lesung von Buchautorin und EUTB – Beraterin Elena Henschke
Kreativangebot
Kaffee und Kuchen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Beratungsteam der EUTB im Landkreis Nordwestmecklenburg

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Fortbildungsveranstaltung zum BTHG in Rostock

Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen nahmen am 28.02.2018 an einer Fortbildungsveranstaltung des Bürgerbeauftragten des Landes M-V, Herrn Mathias Crone teil.

Die Veranstaltung drehte sich um das Bundesteilhabegesetz, welches in einem weiteren Schritt am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Siehe auch vorherige Posts.

Der Referent war Dr.Harry Fuchs aus Düsseldorf. Er konnte fachlich sehr genau über das BTHG berichten, da er es in vielen Teilen mitgeschrieben hat.

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Wesentlichen Neuregelungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2018.

Änderungen 2018

Wesentlichen Neuregelungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2018.

Dazu gehören vor allem Regelungen, die mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz in Kraft treten, aber auch andere, wie zum Beispiel:

1. Neudefinition des Behinderungsbegriffes

Mit den Regelungen wird der Behinderungsbegriff in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert (§ 1 und 2 SGB IX).

2. Verfahrensvorschriften für alle Rehabilitationsträger

Dazu gehören die Einführung des Teilhabeplanverfahrens, des Teilhabeplans und der Teilhabekonferenz (Kapitel 4, Koordinierung der Leistungen §§ 14 ff.SGB IX). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet derzeit an  einer „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“   für die Umsetzung dieser Regelungen. Geplant ist,  den  Arbeitsentwurf voraussichtlich bis zum 12.01.2018 zu veröffentlichen.

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Die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben – wie alle Frauen – das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen.
 Partnerschaft und Familienleben ist nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (PDF, 337 KB) vor Kurzem deutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.
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Öffentliche Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen

Öffentliche Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen
Eine vom Bundesrat eingefädelte Änderung zum Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe zum Anlass genommen, sich an die Bundesregierung zu wenden. Fast unbemerkt hat der Bundesrat durchgesetzt, dass die bestehende Regelung abgeschafft wird. Diese gibt vor, dass öffentliche Arbeitgeber frühzeitig frei werdende, neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze den Agenturen für Arbeit melden müssen.

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Monitoring-Stelle UN-BRK zu neuen Koalitionsverträgen: gute Ansätze in Berlin, fehlende in Mecklenburg-Vorpommern

Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention heute eine Auswertung dazu, ob die beiden Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten Rechnung tragen.

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Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz

Logo des BMAS

In einer Auflistung über gesetzliche Neuregelungen, die für 2017 gelten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch die Neuregelungen im Rahmen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes aufgelistet. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten diese vom BMAS aufgeführten Regelungen:

Im Rahmen der ersten von drei Reformstufen werden am Tag nach der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes, also am 30 Dezember 2016, bzw. am 1. Januar 2017 folgende Änderungen in Kraft treten:

Schwerbehindertenrecht – Recht der Schwerbehindertenvertretungen

Die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen werden durch folgende Änderungen verbessert:

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