Abilitywatch startet Telefonaktion zum BTHG
Telefonaktion – Last Call
Schon Anfang Dezember 2016 soll das Bundesteilhabegesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Am 24.11.2016 tagt die Arbeitsgemeinschaft der Großen Koalition zum Thema.
Auch wenn es einige wenige Verbesserungen geben soll, stecken in dem neuen Gesetzentwurf große Gefahren. Besonders skandalös: Menschen mit Behinderung sollen sich künftig ihre Hilfspersonen auch für intimste Bereiche teilen. Außerdem will der Gesetzgeber die Menschen aus Kostengründen lieber im Heim versorgen lassen, als im eigenen Zuhause.
Die 10 größten Mängel haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Daher bitten wir Sie. Rufen Sie jetzt die zuständigen Abgeordneten an und sprechen Sie ihn oder sie bzw. ihre Mitarbeiter auf einen oder alle dieser Mängel an.
Jetzt kommt es auf uns alle an.
Bitte greifen Sie jetzt zum Telefon!
Mögliche Fragen:
1. Stimmt es, dass die im Teilhabegesetz geplanten Verbesserungen für
Menschen mit Behinderung beim Sparvermögen und bei der
Partnerfreistellung nicht für alle behinderten Menschen gelten sollen?
2. Ist es richtig, dass ich als Partner eines behinderten Menschen, der
einen hohen Pflegebedarf hat und wegen seiner Behinderung nicht mehr
arbeiten gehen kann, weiterhin fast mein gesamtes Vermögen bis auf ca.
600,00 € abgeben muss?
3. Kann es mit dem geplanten Teilhabegesetz passieren, dass Menschen
ihre notwendige Assistenz jetzt mit anderen behinderten Menschen teilen
müssen, also mit irgendwelchen Fremden ihre Freizeit und ihr Leben
verbringen müssen und nicht mehr aussuchen können, wer sie pflegt?
4. Ist es nach dem neuen Gesetz tatsächlich immer noch möglich, dass
behinderte Menschen gezwungen werden, gegen ihren Willen in Heimen zu leben?
Hier auch schon die Telefonnummern der zuständigen Bundestagsabgeordneten:
Zuständige Abgeordnete
Kerstin Griese, SPD
+49-30-227-72680
Uwe Schummer, CDU
+49-30-227-73484
Kerstin Tack, SPD
+49-30-227-73194
Katja Mast, SPD
+49-30-227-79755
Prof. Dr. Matthias Zimmer, CDU
+49-30-227-73321
Karl Schiewerling, CDU
+49-30-227-77538
Astrid Freudenstein, CSU
+ 49-30-227-73837
Dieses gesetzt birgt viele Fragen. Für mich geht es dahin, das stationäre Einrichtungen abgeschafft werden sollen und die alles so individuell gestaltet werden soll, den keine Einrichtung leisten kann. Ich arbeite in einer stationären Einrichtung für Suchtkranke. Alle dürfen sich nun hier zukünftig bei uns einmieten. Jedes Einzelzimmer wird ne Privatwohnung.. ortsübliche Miete und 25% dazu, darf genommen werden. Zusätzliche Räume, Gemeinschaftsräume, Ergotheraieräumeine, KüchE? Wie wird das Bezahlt? Alkohol- drogenkontrollen in Wohnungen noch Möglich?, weil sind ja nun privatwohnungen. Jeder kann sich jetzt Fachleistungen aussuchen lt. Gesetzt. Mal ehrlich. Welche Betreuerin macht das mit. Schlafen bis Mittag, kein Bock auf tagesstruktur, alkohol-und drogenkonsum, massregebewohner ohne Alltagskompenzen. Gewalt gegen Betreuer. Ab diesen gesetzt keine handhabe mehr. Wer will denn hier arbeiten.
Noc
Ach noch was. Zu Gesamtplangesprächen erscheinen kaum die örtlichen Sozialhilfeträger, weil personell unter besetzt, kein dienstfahrzeug da o.a. . Jetzt sollen mehrere kostenfreier beteiligt werden. Wie das personell, fachlich und zeitlich realisierbar? Ich bin für Teilhabe und MitbestImmung, aber in realistischen Rahmen. Was versteht ein drogenabhängige Mensch Darunter? Schlafen bis mittag, vorbereitetes essen haben wollen, Post regelt Betreuer, Beschäftigung ist möglich, aber nicht nötig, bitte keine Kontrollen, kein Stress bitte. Und wenn ihr nicht so funktioniert, gibt’s eins aufs Maul. Das ist die Zukunft von Betreuer Sozialarbeiter? Wir können erst nach Mietgesetzt Kündigen, solanie dürfen sie machen, was ihnen lieb Ist? Wer will hier arbeiten.