Was passiert mit Menschen aus der Wfbm in der Rente?
Unser Mitglied Heidrun Lange vom Behindertenverband Grevesmühlen hat sich aus ihrer Erfhrung heraus Gedanken über den Verbleib von Menschen mit Behinderungen nach Beendigung ihrer Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen passiert.
Selbstbestimmtes Leben nach Beendigung des Arbeitslebens in der WfB von Heidrun Lange
Wir haben gesehen, dass geistig behinderte Menschen nach dem Ausscheiden aus der WfB auch ihren gewohnten Lebensraum, in diesem Fall ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, verlassen müssen. Sie werden dann in einem Schwerstpflegeheim oder Altersheim untergebracht. Ob dies freiwillig geschieht oder auf Grund einer Anordnung oder mit Zustimmung der gesetzlichen Betreuer kann ich nicht sagen.
Dennoch sehe ich die Unterbringung in diesen Einrichtungen nicht als optimal an. Dort werden sie sicher gut betreut, was das Essen und Trinken angeht. Aber wo bleibt die Beschäftigung mit diesen Menschen? Wie verbringen sie die Tage dort? Ist das Personal überhaupt zeitlich und emotional in der Lage sich dieser Menschen anzunehmen?
Und prinzipiell stellt sich mir die Frage, warum müssen diese Menschen nach fast 30 jährigen Aufenthalt in einem Wohnheim, das zu ihrem zu Hause geworden ist, heraus?
In Ausnahmefällen verbleiben auch Bewohner nach dem Arbeitsleben im Wohnheim. Aber auch dort ist man überfordert mit der Betreuung dieser Menschen. Oft ist nur eine Person an den Vormittagen im Wohnheim beschäftigt, die viele Aufgaben zu erledigen hat. Erst am Nachmittag, wenn die anderen Heimbewohner von der Arbeit in der WfB nach Hause kommen, dann ist mehr Personal vor Ort. Was machen also die „Rentner“ so lange im Wohnheim? Meistens verbleiben sie allein in ihrem Zimmer oder auf dem Wohnheimgelände.
Das kann es doch aber nicht sein! Hier muss dringend der Betreuungsschlüssel geändert werden. In nächster Zukunft gehen die geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter und werden die WfB verlassen. Sollen sie alle in das Schwerstpflegeheim oder Altersheim?
Ein weiteres Problem sind die Fahrten zu Ärzteterminen. Oft sind nur ein oder 2 Betreuer in den Wohnheim, die kaum Zeit haben um einen Arztbesuch mit den behinderten Bewohnern zu machen. Außerdem werden zur Zeit die Fahrkosten nicht von der Eingliederungshilfe des Landkreises übernommen. Wenn die geistig behinderten Menschen nicht in der Lage sind sich zu äußern muss die Begleitperson mit in die Sprechstunde hineingehen. Hier stellen sich auch rechtliche Fragen, auch hinsichtlich des Datenschutzes. Die gesetzlichen Betreuer wohnen oft an weit entfernten Orten und können nicht immer vor Ort die Sache klären.