EUTB-Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues Beratungsangebot geschaffen. Die Ergänzende unabhängige Teilhaberberatung.
Nun gibt es an verschiedenen Stellen in unserem Landkreis solche Beratungsstellen.
Diese Beratungsstellen werden von selbst Betroffenen geleitet und die Beratung durchgeführt.
Beraten werden Menschen mit körperlichen,psychischen und geistigen Behinderungen, sowie deren Angehörige und von Behinderungen bedrohte Menschen.