Tag der Menschen mit Behinderungen

kommen Sie doch mit uns ins Gespräch……. zum Thema „Arbeit und Inklusion“

 

Den jährlich stattfindenden „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“  nehmen wir gern zum Anlass, um Sie heute auf diese Veranstaltung hinzuweisen.

Wie Sie der Einladung entnehmen können, erwarten Sie abwechslungsreiche thematische Kurzvorträge sowie eine Podiumsdiskussion.

Wichtig ist uns der direkte Austausch.

Die Einladung richtet sich besonders an Arbeitgebende und Arbeitnehmende, Betriebe, Unternehmen, Einrichtungen in den verschiedenen Trägerschaften, Schwerbehindertenvertretungen, an Menschen mit oder ohne Behinderung,  an Interessierte aus unserem Landkreis.

 

Sie sind herzlich willkommen,

am 28.April 2023, von  13.30 – 16.30 Uhr in der Hochschule Wismar,

Philipp-Müller-Str. 14, Haus 1, Raum 131

 

Der Eintritt ist frei.

 

Bitte unbedingt anmelden bis zum 15.4.23  unter: i.scheufler@nordwestmecklenburg.de

oder telefonisch 03841 3040 5311 (vormittags)

 

Sie können den Raum 131 direkt über eine außenliegende Rampe von der Nordseite des Hauses 1 erreichen. Bitte beachten Sie, dass der Campus autofrei ist. Kostenfreie Parkplätze befinden sich am Theater der Hansestadt und am Weidendamm. Stellflächen für Personen mit Behinderten-Parkausweis sind auf dem Campus und auch am Theater mit Verkehrsschild ausgewiesen. Den Sonder-Parkausweis bitte gut sichtbar im Auto auslegen.

 

Wir freuen uns sehr auf Ihre Anmeldung und sind gespannt darauf, mit Ihnen am 28.04.23 2023 in den Austausch zu treten.

 

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Streit um das Bürgergeld- Viel Polemik, wenig Tatsachen

Der Streit um das geplante Bürgergeld nimmt zum Teil doch Recht krasse Züge an. Es wird immer behauptet, das Bürgergeld würde die Menschen vom Arbeiten abhalten.
Schauen wir uns doch Mal die Zahlen an:Im Jahr 2022 6,9 Millionen Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Davon waren zum Jahresende 2021 3,8 Millionen Bezieher von ALG1 nach SGB 1, von Hartz4 nach SGB II, Bezieher von Flüchtlingshilfen.
In diese Zahlen sind auch Empfänger von Sozialgeld, also Menschen, die eigentlich in die Grundsicherung nach SGB XII gehören, aber das Pech haben, mit einem H4-Empfänger eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Hierzu gehören Kinder, Alte, Kranke und Schwerbehinderte Menschen. Diese Menschen kann man nicht zu dem Personenkreis rechnen, der noch oder schon zur Arbeit erzogen werden muss. Auch von den zahlreichen Müttern und Väter , die Alleinerziehend das Leben meistern müssen oder Angehörige Pflegen, von denen hört man in den Diskussionen nicht. » Weiterlesen

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Wegweiser des Behindertenbeirates NWM erschienen

Der Wegweiser würde überarbeitet und ist nun neu erschienen. Erhältlich in der Kreisverwaltung in Grevesmühlen und Wismar in den Auslagen.

Der Wegweiser kann auch Online gelesen werden :

https://www.total-lokal.de/publikationen/wegweiser-fuer-menschen-mit-behinderungen-im-landkreis-nordwestmecklenburg-auflage-2-.html

 

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Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland bemängelt drittes Entlastungpaket der Regierung

„Den Erleichterungen fehlt es an Passgenauigkeit und Tiefenwirkung, Behinderte profitieren kaum!“

„Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung spart Menschen mit Behinderung wiederum weitgehend aus und verkennt die Bedürftigkeit und den Mehrbedarf von Personen mit Handicap auf das Schärfste“ – So kommentiert der Sozialberater des ABiD, Dennis Riehle, die geplanten Erleichterungen der „Ampel“-Koalition. „Schon zuletzt wurde diese Personengruppe weitgehend ausgespart und muss nun neuerlich auf Unterstützung in notwendigem Umfang verzichten. Die Vorhaben des Kabinett sind viel zu breit gestreut und verfehlen daher ihre Passgenauigkeit und Tiefenwirkung. Stattdessen werden Gesellschaftsschichten bedacht, die kaum oder keine Hilfe benötigen würden, weil sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Inflation abzufedern“.

Riehle bemängelt insbesondere, dass man auf die Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen zu wenig geachtet habe und damit den tatsächlichen Alltagsbedarf von rund zehn Millionen Bundesbürgern kontinuierlich und wiederholt unbeachtet lässt: „Insgesamt erreichen die meisten Nachteilsausgleiche – unabhängig der momentanen Entlastungsprogramme – behinderte Menschen nicht, weil sie in der Regel unter dem Grundfreibetrag liegen und nicht steuerpflichtig sind. Menschen mit Handicap, die von der zuständigen Versorgungsbehörde entsprechend als (schwer-)behindert anerkannt sind, erhalten insbesondere Pauschbeträge in der Einkommenssteuer.

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Erfolg für die EUTB in Grevesmühlen

Der Behindertenverband e. V. Grevesmühlen und die Diakonie im nördlichen Mecklenburg haben den Antrag auf Weiterführung der EUTB im Verbund gestaltet und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht. Am 20.08.2022 erhielten wir den Bewilligungsbescheid.

Darüber sind wir sehr glücklich, denn die EUTB Stelle des Landkreises Nordwestmecklenburg ist hiermit für die nächsten 7 Jahre gesichert.

Die Beratungsstelle befindet sich im Bahnhof Grevesmühlen und ist Barrierefrei zu erreichen. In der erweiterten, unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) werden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige kostenlos und anonym von 2 kompetenten Mitarbeitern beraten und in ihren Anliegen unterstützt.

Bei Mobilitätsproblemen der Ratsuchenden können diese auch durch die Berater nach Terminabsprachen auch vor Ort betreut werden.

Die Mitarbeiter/innen sind wie folgt zu erreichen:

Herr Holger Riesebeck Tel.: 015256331881

Frau Friederike Hellinger Tel.: 01731535393

Im Internet ist die Homepage unter eutbgrevesmühlen.de hinterlegt.

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Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Fall einer pandemiebedingten Triage treffen

Karlsruhe (kobinet) „Mit dem veröffentlichten Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird.“ Das teilte das Bundesverfassungsgericht in seiner heute am 28. Dezember 2021 veröffentlichten Entscheidung vom 16. Dezember 2021 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1541/20 mit.

Die Beschwerdeführenden seien schwer und teilweise schwerst behindert und überwiegend auf Assistenz angewiesen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde begehrten sie einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung bei der Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen, die im Laufe der Coronavirus-Pandemie nicht für alle Behandlungsbedürftigen ausreichen könnten, also in einem Fall einer Triage. Sie seien der Auffassung, der Gesetzgeber schütze sie in diesem Fall nicht vor einer Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung. Der Erste Senat hatte hier einzig zu entscheiden, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, wirksame Vorkehrungen zu treffen, dass niemand in einem Fall einer Triage aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird, heißt es in der Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts zu der Entscheidung.

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Was passiert mit Menschen aus der Wfbm in der Rente?

Unser Mitglied Heidrun Lange vom Behindertenverband Grevesmühlen hat sich aus ihrer Erfhrung heraus Gedanken über den Verbleib von Menschen mit Behinderungen nach Beendigung ihrer Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen passiert.

Selbstbestimmtes Leben nach Beendigung des Arbeitslebens in der WfB von Heidrun Lange

Wir haben gesehen, dass geistig behinderte Menschen nach dem Ausscheiden aus der WfB auch ihren gewohnten Lebensraum, in diesem Fall ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, verlassen müssen. Sie werden dann in einem Schwerstpflegeheim oder Altersheim untergebracht. Ob dies freiwillig geschieht oder auf Grund einer Anordnung oder mit Zustimmung der gesetzlichen Betreuer kann ich nicht sagen.
Dennoch sehe ich die Unterbringung in diesen Einrichtungen nicht als optimal an. Dort werden sie sicher gut betreut, was das Essen und Trinken angeht. Aber wo bleibt die Beschäftigung mit diesen Menschen? Wie verbringen sie die Tage dort? Ist das Personal überhaupt zeitlich und emotional in der Lage sich dieser Menschen anzunehmen?
Und prinzipiell stellt sich mir die Frage, warum müssen diese Menschen nach fast 30 jährigen Aufenthalt in einem Wohnheim, das zu ihrem zu Hause geworden ist, heraus? » Weiterlesen

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Diskriminierung von Menschen mit Handicap ohne Maske

Viele Menschen beschweren sich jetzt schon über die 2G Regelungen. Hier soll es ungeimpften Personen nicht mehr ermöglicht werden, an bestimmten Dingen und Veranstaltungen des täglichen Lebens teilzunehmen. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht, das möchte ich hier nicht diskutieren. Diese Menschen fühlen sich diskriminiert und ungleich behandelt. Das mag so stimmen, aber wir sollten nicht die vielen Menschen vergessen, die Wirklich in der Ausübung ihrer Rechte behindert werden.
Schwerbehinderte Menschen können eine freie Teilhabe seit Corona nicht mehr erleben.
Was meinen wir damit?
In den Verordnungen der Bundesländer wird festgeschrieben, das man eine Maske ( Mundnasen-bedeckung) tragen muss. Ein nichttragen der Maske kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Der Grund hierfür war u.a., die Risikogruppen, u.a. auch Schwerbehinderte Menschen zu schützen.
Weiterhin gibt es in den Landesverordnungen auch Ausnahmen von dieser Maskenpflicht. Und hier wird insbesondere auch und gerade wieder auf die Risikogruppen eingegangen. Neben anderen Personen auch auf schwerbehinderte Menschen.
Nehmen wir z.B. die Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Jeder Mensch dieser Gruppe, der eine Maske tragen kann tut dieses, um sich und andere zu schützen. In der Zeit, wo es noch keine Impfstoffe gab, auch durchaus vernünftig. Aber auch in der Zeit gab es Ausnahmen. Menschen mit Lungenproblemen, psychischen oder seelischen Problemen, Platzangst usw. können ganz einfach keine Maske tragen. Hier sagen die Verordnungen klar aus, das man von dem Tragen einer Maske befreit ist.
Nun kommen wir zu den zwei Punkten der Diskriminierung :

  1. Ob die Menschen nun verärgert sind, weil sie eine Maske tragen müssen oder ob die deutsche Hörigkeit durchschlägt mögen wir nicht beurteilen. Fakt ist aber, das Menschen die neben ihrem Schwerbehindertenausweis auch eine Befreiung haben, nicht erst gefragt werden, ob sie eine Maske hätten oder warum nicht, sondern direkt mal angepöbelt und beschimpft werden. Und bei diesen Pöbeleien kommen diejenigen Menschen einem auch noch bis auf 2 cm an die Nase.
    Viele Menschen trauen sich schon nicht mehr aus dem Haus vor Angst. Das ist für einen Menschen, der sowieso schon Probleme hat dann auch verständlich, hat aber mit Inklusion nichts mehr zu tun. Selber erlebt, das ein Mensch mit Atemmaske für Sauerstoff angemacht wurde, weil er keine Mundnasenbedeckung trägt. Ich könnte viele Beispiele nennen. Von Aussagen, das man dann doch gefälligst zu Hause zu bleiben hat, man kann sich ja alles Online schicken lassen usw. abgesehen, möchten auch Menschen mit Behinderungen am Leben teilnehmen und nicht auf Dauer in die eigenen vier Wände eingesperrt sein. Das Menschen mit Befreiung schon verprügelt und aus den Bussen geworfen wurden, ist keine Seltenheit. Um zu versuchen, dieses zu umgehen müsste man ein großes Schild um den Hals tragen mit der Aufschrift : ICH BIN SCHWERBEHINDERT und BEFREIT.
    Es wäre also wieder einmal soweit, das bestimmte Teile der Bevölkerung sich wieder Kennzeichnen müssen. Und wir haben einige Millionen Schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
  2. Behörden und sehr viele Geschäfte berufen sich auf die Landesverordnung der Länder und lassen keine Menschen ohne Maske mehr hinein. Auf den Hinweis auf die Regelung der Befreiung in der gleichen Landesverordnung wird dann auf das Hausrecht verwiesen. Faktisch bedeutet dieses einen Ausschluss dieser Bevölkerungsgruppe.
    Einige Beispiele:
    Möchte man etwas kaufen bei Mediamarkt oder Saturn, dann wird man ohne Maske nicht eingelassen und nicht bedient. Man wird auf das Internet oder die Hotline verwiesen. Aber nicht jeder Mensch hat Internet oder kann sich am Telefon verständlich machen. Auch Blinde und Gehörlose/ Stumme können diese Möglichkeiten nicht unbedingt nutzen. Trotzdem kommt man nicht hinein.

Da sind aber leider nicht die einzigen Orte, wo man diskriminiert wird. In Bäckereien z.B ist es schon vorgekommen, das man zwar draussen schön frühstücken darf, aber ohne Maske nicht auf Toilette darf. Dann muss man etliche hundert Meter gehen, um eine, so dann vorhanden, öffentliche Toilette zu finden. Und der Beispiele könnte man ewig fortsetzen.

Den zuständigen Ministerien sind diese Diskriminierungen wohl bekannt, sie reden auch mit den betroffenen Firmen, aber nützen tut es nicht. In diesen Fällen machen die Firmen was sie wollen.

Auch Zeitungen kennen diese Fälle, auf Nachfrage bei einer Zeitung wurde mir aber gesagt, wir haben entschieden, nicht darüber zu berichten.

Die Teilhabe, welche sich die behinderten Menschen sich seit 40 Jahren und mehr mühsam erkämpft haben, ist derzeit mit Füßen getreten und man kann noch nicht absehen, wann hier wieder ein wenig Normalität für Menschen mit Handicap eintreten wird.

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Tag der Menschen mit Behinderungen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 28.05.2021

Der 2. Tag der Menschen mit Behinderungen findet nach vielen Verschiebungen nun am 28.05.2021 im Landtag in Schwerin statt. Dieser Tag war als Begegnung vieler Menschen vor Ort geplant. Leider hat Corona einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Teilnehmerzahl ist arg begrenzt. Trotzdem kann jeder Interessierte an dem Ereignis teilnehmen. Ab 10.OO Uhr gibt es unter www.landtag-mv.de  einen Livestream der Veranstaltung. Wir hoffen, das diese Möglichkeit gut genutzt wird und wir einen neuen Landtag in nicht allzu ferner Zukunft wieder mit Präsenz durchgeführt wird.

Hier der Teaser zur Veranstaltung

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