Anregungen Betroffener aufnehmen

Verena Bentele
Verena Bentele
Nach der Anhörung von 19 Sachverständigen unter anderem aus Verbänden und Wissenschaft zum Bundesteilhabegesetz forderte heute Verena Bentele, die Anregungen der vom Gesetz betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärte: „Viele Menschen mit Behinderungen haben sich in den letzten Monaten mit qualifizierten Stellungnahmen eingebracht. Es ist höchste Zeit, dass diese Anregungen aufgenommen werden. In der Hand der Parlamentarierinnen und Parlamentarier liegt es nun, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der heutigen Anhörung die Schwachpunkte des Gesetzes zu tilgen und seine positiven Ansätze zu stärken.“ Jetzt werde sich zeigen, wie ernst in Deutschland der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ genommen wird.

 

Zu den deutlichen Schwächen des Gesetzes zählen aus Sicht der Beauftragten die neuen Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis, die an Teilhabebeeinträchtigungen in fünf von neun Lebensbereichen gekoppelt sind. Zwar ist die Orientierung an ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) positiv, die Auswahl „5 aus 9″ jedoch willkürlich gewählt. Viele Betroffene befürchten daher zu Recht, ab dem 1.1.2020 keine Leistungen der Eingliederungshilfe mehr zu bekommen. Beispielsweise für psychisch beeinträchtigte Menschen oder Menschen mit Sinnesbehinderungen besteht nach der vorgesehenen Neuregelung des Leistungszugangs diese Gefahr. „Am besten wäre es, die 5-aus-9-Regel zu kippen. Zumindest muss aber gewährleistet werden, dass niemand am Ende im neuen Recht ohne die notwendigen Leistungen dasteht. Ermessensregelungen können das nicht auffangen“, sagt die Beauftragte.

Auch die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss so überarbeitet werden, dass Menschen mit Behinderungen in jeder Lebensphase teilhaben können. In der UN-Behindertenrechtdskonvention wurde ihr Recht festgeschrieben, dort zu leben, wo, mit wem und wie sie es wollen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von Lebenslage und Lebensalter erbracht werden, wenn sie zur Teilhabe benötigt werden.

Ebenfalls kritisch sieht Bentele das Poolen von Leistungen ohne Zustimmung der Betroffenen: „Niemand darf beispielsweise dazu gezwungen werden, seine eigene Wohnung aufzugeben und in ein Heim zu ziehen.“ Menschen mit Behinderungen haben ein verbrieftes Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

„Ich setze mich dafür ein, dass die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden, damit sie ein wirksames Schwert in Händen halten, das ihre Beteiligung sicherstellt. Nur so können wir Inklusion durchsetzen. Nach allem, was wir aus der Praxis wissen, geht aus meiner Sicht kein Weg an der Unwirksamkeit von Entscheidungen im Falle der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretungen vorbei“, so die Beauftragte.

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Ein Kommentar

  • Michael Karpf

    Es ist gut und richtig, dass Verena BENTELE um eine Klausel zur Sicherung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen kämpft. Denn nur so kann die Inklusion in den Unternehmen und Behörden vorankommen!

    Folgende Fragen zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretung wurden in der Anhörung am 7.11.2016 an die Sachverständigen gerichtet:

    Dr. Matthias Bartke (SPD) befragte Sylvia Helbig vom DGB und den Einzelsachverständigen Prof. Dr. Felix Welti zum Nachbesserungsbedarf bei der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Beide Befragten legten verständlich und überzeugend dar, dass eine Wirksamkeitsklausel als Maßnahme nach innen notwendig und besser sei als ein nach außen wirkendes, sanktionierendes Bußgeld. (VIDEO-Sequenz 1:05:00 – 1:08:03)

    Tobias Zech (CSU) bat u.a. Holger Borner von der BAG Selbsthilfe um eine Bewertung der vorgesehenen Verbesserungen bei den Rechten der Schwerbehindertenvertretungen. Herr Borner antwortete, dass die BAG Selbsthilfe die jetzt vorgesehenen Veränderungen (Schwellenwerte, Fortbildung, Bürounterstützung) begrüße, allerdings werde eine stärkere Ausgestaltung der Informations- und Anhörungsrechte gefordert, wenn eine Entscheidung ohne hinreichende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden habe. (VIDEO-Sequenz 1:38:15 – 1:41:09)

    Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) fasste nach der Anhörung in einer in Kobinet veröffentlichten Pressemeldung zusammen: „Um die Situation behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, sei es geboten, die Schwerbehindertenvertretungen konsequent zu stärken. Entscheidungen der Arbeitgeber, insbesondere Personalfragen, sollten nur gültig werden, sofern die Schwerbehindertenvertretung vorher darüber informiert wurde.“

    VIDEO
    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7024734#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek
    2 Stunden 13 Minuten 15 Sekunden

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