Vortrag zum Pflegegesetz 2

Auf der gemeinsamen Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen und dem Seniorenbeirat wurde auch ein Referat über das neue Pflegestärkungsgesetz gehalten.

Wer den Beitrag nicht verfolgen konnte oder sich dafür interessiert, der kann ihn hier gerne noch einmal nachlesen. Es sind sehr gute Vergleich zwischen altem Gesetz und neuem Gesetzt enthalten.

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Pflegestärkungsgesetz II: Ab Januar 2017 gibt es mehr Leistung und mehr Geld

Die Pflegereform bringt einschneidende Änderungen mit sich. Was Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Angehörige jetzt wissen sollten.

Gute Nachricht: Pflegebedürftige werden besser eingestuft. Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz etwa wegen Demenzerkrankung werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. (Foto: dpa)

Gute Nachricht: Pflegebedürftige werden besser eingestuft. Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz etwa wegen Demenzerkrankung werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. (Foto: dpa)

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