Drese: Viel zu wenig Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Fast die Hälfte aller privaten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 20 Beschäftigten erfüllt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Nach einer statistischen Auswertung für das Jahr 2017 durch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) waren von knapp 3.200 Betrieben insgesamt rund 1.500 Unternehmen verpflichtet, die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern ab 20 Arbeitsplätzen zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.

Sozialministerin Stefanie Drese fordert angesichts dieser Zahlen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. „Viele sind gut ausgebildet und leistungsfähig. Sie wären ein Gewinn für Unternehmen und haben eine Chance verdient“, sagte Drese heute in Schwerin.

Auch angesichts der zunehmenden Klagen über einen Fachkräftemangel sei es unverständlich, dass immer noch viel zu viele Pflichtarbeitsplätze unbesetzt seien, so Drese. „Nicht die Zahlung der Ausgleichsabgabe, sondern die Einstellung eines motivierten Arbeitslosen mit Behinderung ist eine Investition in die Zukunft“, betonte Drese.

Hierfür stehen in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Ministerin zahlreiche Förderprogramme und -maßnahmen teilweise in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Drese: „So gibt es etwa Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen sowie zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Auch für technische Arbeitshilfen im Betrieb oder zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten.“ Für genaue Auskünfte und Informationen steht das Integrationsamt des LAGuS zur Verfügung.

Einen Überblick gibt auch die gemeinsame Broschüre des Sozialministeriums und der Bundesagentur für Arbeit „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“ (Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ bzw. in der Anlage).

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ERINNERN-BETRAUERN-WACHRÜTTELN 2019

„Die Erinnerung darf nicht enden, sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“

Roman Herzog, 1996

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Januar, dem Tag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Ausschwitz im Jahr 1945, begehen wir seit 1996 den nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus sowie seit 2005 den Internationalen Holocaust-Gedenktag.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V erinnert mit vielen regionalen Akteuren und Partner*innen seit 2008 an diesem Tag auch an diejenigen Menschen, die aufgrund von Krankheit bzw. Behinderung Opfer der sog. „Euthanasie“ bzw. von Zwangssterilisierungen wurden. Wir versuchen dabei auch aktiv der wichtigen Frage nachzugehen, wie wir solche Entwicklungen u.a. durch die lebendige und persönliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen für die Zukunft verhindern können.

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