Private Altersvorsorge ab 2018 im SGB XII in Höhe von mind. 100 € bis max. 208 EUR mtl. privilegiert

 

Im SGB XII wird zum 1.1.2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Es sollen monatlich Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis zu 208 € – anrechnungsfrei gestellt werden. Die Höhe des Freibetrags wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst gilt ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Einkünften sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Gedeckelt von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 €. Diese Regelungen wurden im sog. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beschlossen, materiell wurde der § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII geändert.

Gesetzesblatt  (2017 Teil I Nr. 58): https://tinyurl.com/y9hnlscp    (Seite: 4 ff.)

Konsolidierte Darstellung von aba:  https://tinyurl.com/yd4dk5gx  (Seite 17 ff.)

In der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch zu einer anderen Beratungsstrategie führen.

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Fortbildungsveranstaltung zum BTHG in Rostock

Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen nahmen am 28.02.2018 an einer Fortbildungsveranstaltung des Bürgerbeauftragten des Landes M-V, Herrn Mathias Crone teil.

Die Veranstaltung drehte sich um das Bundesteilhabegesetz, welches in einem weiteren Schritt am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Siehe auch vorherige Posts.

Der Referent war Dr.Harry Fuchs aus Düsseldorf. Er konnte fachlich sehr genau über das BTHG berichten, da er es in vielen Teilen mitgeschrieben hat.

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Die Sozialhilfe – Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)

Wer erhält Sozialhilfe?

Sozialhilfe erhalten Bedürftige, die keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen und deren Einkommen, Vermögen oder sonstige Sozialleistungen das Existenzminimum unterschreiten. Das Existenzminimum sichert den Lebensunterhalt einschließlich eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

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Gesetzliche Betreuung – Was heißt das?

Das Betreuungsgesetz

Zwei Personen unterhalten sich

Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Das betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Bundesbürger. Damit hat sich die Zahl der Betreuungen seit 1992 ungefähr verdreifacht.

 

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