Neues SGBIX seit 01.01.2018 in Kraft
Das neue SGBIX ist seit sem 01.01.2018 in Kraft getreten.
In der Rehadat ist das neue SGBiX ausführlich nach zu lesen.
Das neue SGBIX ist seit sem 01.01.2018 in Kraft getreten.
In der Rehadat ist das neue SGBiX ausführlich nach zu lesen.
Dazu gehören vor allem Regelungen, die mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz in Kraft treten, aber auch andere, wie zum Beispiel:
1. Neudefinition des Behinderungsbegriffes
Mit den Regelungen wird der Behinderungsbegriff in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert (§ 1 und 2 SGB IX).
2. Verfahrensvorschriften für alle Rehabilitationsträger
Dazu gehören die Einführung des Teilhabeplanverfahrens, des Teilhabeplans und der Teilhabekonferenz (Kapitel 4, Koordinierung der Leistungen §§ 14 ff.SGB IX). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet derzeit an einer „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“ für die Umsetzung dieser Regelungen. Geplant ist, den Arbeitsentwurf voraussichtlich bis zum 12.01.2018 zu veröffentlichen.