Wesentlichen Neuregelungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2018.

Änderungen 2018

Wesentlichen Neuregelungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2018.

Dazu gehören vor allem Regelungen, die mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz in Kraft treten, aber auch andere, wie zum Beispiel:

1. Neudefinition des Behinderungsbegriffes

Mit den Regelungen wird der Behinderungsbegriff in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert (§ 1 und 2 SGB IX).

2. Verfahrensvorschriften für alle Rehabilitationsträger

Dazu gehören die Einführung des Teilhabeplanverfahrens, des Teilhabeplans und der Teilhabekonferenz (Kapitel 4, Koordinierung der Leistungen §§ 14 ff.SGB IX). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet derzeit an  einer „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“   für die Umsetzung dieser Regelungen. Geplant ist,  den  Arbeitsentwurf voraussichtlich bis zum 12.01.2018 zu veröffentlichen.

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