Schweriner Landtag will die Umsetzung noch im Dezember beschließen
Schwerin. Der Landtag in Schwerin wird die Umsetzung des sogenannten Bundesteilhabegesetzes aller Voraussicht nach ohne vereinbarte Finanzregelung für die Kommunen beschließen. Auch die jüngste Verhandlungsrunde zwischen Regierung und Kommunalverbänden brachte keine Lösung. „Wir bedauern, dass die Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes, welches am 1. Januar 2020 für alle Menschen mit Behinderung gilt, in Mecklenburg-Vorpommern noch immer nicht geklärt ist“, machte Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD) am Freitag als Vorsitzender des Städte- und Gemeindetags deutlich.
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