Teilhabegesetz löst kleines Jobwunder in Rathäusern aus

Kommunen brauchen mehr Mitarbeiter, um Behinderte zu beraten
Rostock. Ab Januar sollen Behinderte besser betreut werden – das neue Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft. Bei der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Streit zwischen Land und Kommunen. In MV erhalten knapp 28 000 Menschen mit Beeinträchtigungen sogenannte Eingliederungshilfen. Die meisten von ihnen leben in betreuten Einrichtungen. Mit dem Teilhabegesetz soll ihr Hilfsbedarf künftig individueller als bisher ermittelt werden, in ausführlichen und zweimal jährlich stattfindenden Beratungsgesprächen.

Um das zu schaffen, müssten allein die Mitarbeiter der Rostocker Stadtverwaltung jährlich 6000 zusätzliche Arbeitstage leisten, so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos). Rechnerisch entspricht das knapp 30 Vollzeit-Stellen. „Ich bin nicht bereit, so eine Vereinbarung zu unterschreiben“, kündigte Madsen kürzlich bei einem Termin in Rostock an.

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