Fortbildungsveranstaltung zum BTHG in Rostock

Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen nahmen am 28.02.2018 an einer Fortbildungsveranstaltung des Bürgerbeauftragten des Landes M-V, Herrn Mathias Crone teil.

Die Veranstaltung drehte sich um das Bundesteilhabegesetz, welches in einem weiteren Schritt am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Siehe auch vorherige Posts.

Der Referent war Dr.Harry Fuchs aus Düsseldorf. Er konnte fachlich sehr genau über das BTHG berichten, da er es in vielen Teilen mitgeschrieben hat.

Der Tag war sehr informativ und Herr Dr. Fuchs ein sehr versierter Redner.

Ergab einige sehr gut Informationen vor allem zum SGBIX. Viele Dinge haben sich zum Beispiel in der Beantragung geändert. Hier muss man sehr genau aufpassen, das man nicht gleich zum Anfang Fehler macht. Denn hiervon hängt es ab, ob man auch alle Leistungen, die benötigt werden, auch erhält.

Auch das das 1.Buch SGBiX ist derzeit sehr wichtig. Denn die Leistungen der Teilhabe sollen Personenbezogen sein. Also eben nicht standardmäßig und Leistungsbezogen. Leider wird dann spätestens im Leistungsrecht wieder davon abgewichen.

Ein wichtiger Aspekt , den ich auch immer wieder zum tragen bringe war, das man immer mit einer Person seines Vertrauens zu Terminen, Untersuchungen usw. gehen sollte. Und das darf ruhig auch wirklich eine Person des Vertrauens sein. Nicht nur ein Bevollmächtigter oder Betreuer nach dem BGB, sondern auch der Nachbar, ein Verwandter oder jemand aus einer ehrenamtlichen Beratungsstelle.

Auch wichtig :

Spätestens nach 2 Monaten muss ein Teilhaberbescheid ergangen sein. Längere Fristen sind für einen Bescheid nicht vorgesehen.

 

Wir werden das BTHG weiter beobachten und begleiten und interessante Dinge hier immer wieder veröffentlichen.

 

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