Licht und Schatten beim Barrierefreien Bauen auch in anderen Ländern

Ob in der Arztpraxis, bei Behörden oder im Einkaufszentrum – Menschen mit Behinderung stoßen in Nordrhein-Westfalen nach Ansicht des Sozialverbandes VdK NRW nach wie vor auf teils unüberwindbare Hindernisse. Die geplante Novelle der Landesbauordnung, in der mehr als sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention endlich konkrete Regeln für eine barrierefreie Infrastruktur formuliert werden, begrüßt der Verband daher in großen Teilen. Dies betonte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Horst Vöge, im Rahmen der gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf im Düsseldorfer Landtag.

„Neben dem barrierefreien Bauen im öffentlichen Bereich gibt es momentan vor allem beim behinderten- und seniorengerechten Wohnen erheblichen Nachholbedarf“, führte der VdK-Landesvorsitzende weiter aus. So ist es bislang insbesondere für die rund 350.000 Rollstuhlfahrer in NRW schwieriger, auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Wohnraum zu finden. „Mit der Festlegung einer Quote für den Neubau entsprechender Wohnungen besteht künftig jedoch die Möglichkeit, Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte zu korrigieren und gleichzeitig die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben möglichst vieler Menschen in Zeiten des demografischen Wandels zu schaffen“, erklärte Horst Vöge.

Die Mehrkosten für rollstuhlgerechte Wohnungen betrügen gerade einmal 0,5 bis ein Prozent. „Wenn man berücksichtigt, dass Wohngebäude in Deutschland im Durchschnitt etwa 80 Jahre genutzt werden, macht sich barrierefreies Bauen langfristig bezahlbar – zumal sich dadurch bundesweit Sozialausgaben in Milliardenhöhe sparen lassen“, erläuterte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen. „Diese Aspekte darf die Politik bei allem Verständnis für das wichtige Anliegen, neuen kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, nicht außer Acht lassen“, mahnte Horst Vöge. Er machte zudem deutlich, dass die besseren Regelungen Betroffenen nur dann zugutekommen, wenn sie auch mit rechtsstaatlichen Mitteln durchgesetzt werden. „Verstöße gegen das Gebot der Barrierefreiheit sind in der Vergangenheit allzu oft ohne Konsequenzen geblieben. Damit sich das ändert, fehlt es im Entwurf der Landesbauordnung beispielsweise noch an der Einführung von nachträglichen Kontrollen und eines neuen Bußgeldtatbestandes.

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