Beirat für Menschen mit Behinderungen Nordwestmecklenburg

Bündnis 90 / Die Grüne fordern Erhöhung des Behindertenpauschbetrag

 

 Anstatt ihre „außergewöhnlichen Belastungen“ per Einzelnachweis beim Finanzamt geltend zu machen, können Menschen mit Behinderungen den Behindertenpauschbetrag nutzen. Dieser wurde im Jahr 1975, also vor mehr als 40 Jahren der Entwicklung weder angepasst und noch entsprechend erhöht. Deshalb fordert Bündnis 90 / Die Grünen: Dieser Behindertenpauschbetrag muss endlich erhöht werden.

Es ist nach Ansicht dieser Partei höchste Zeit und längst überfällig, den Behindertenpauschbetrag nach §33b des Einkommensteuergesetz anzuheben und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Denn die letzte Erhöhung ist 1975, vor mehr als 40 Jahren erfolgt. Die seit dem nicht vorgenommene Anpassung führt dazu, dass Durchschnittsverdiener und Durchhnittsverdienerinnen heute nur noch ein gutes Drittel von dem von der Steuer absetzen können, was 1975 möglich war. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage. Dadurch verlieren die Pauschbeträge immer mehr ihre Funktion, behinderte Menschen von Bürokratie zu entlasten. Sie müssen immer mehr kleine und kleinste Beträge durch Belege nachweisen, die typischerweise einen großen Teil der Mehrkosten ausmachen, die durch eine Behinderung entstehen.

Andere Pauschbeträge wurden dagegen im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Beispielsweise wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) von einst 564 D-Mark auf heute 1.000 Euro fast verdoppelt. Das muss, so die Presseinformation dieser Partei, nun endlich auch für den Behindertenpauschbetrag nachgeholt werden.

 

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