Kreistag verabschiedet Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention

Wer mit einer Behinderung leben muss, egal welcher Art, muss oftmals viele Hürden im Alltag überwinden. Menschen mit einer Behinderung und auch ihre Angehörigen werden dabei oft vor besondere Herausforderungen gestellt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – die UN-Behindertenrechtskonvention – ist ein wichtiger Meilenstein, nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern für die gesamte Gesellschaft.

Seit nun mehr acht Jahren ist diese Konvention auch in Deutschland geltendes Recht. Die Kommunen sind dazu aufgerufen, entsprechende Maßnahme- oder Aktionspläne zu entwickeln.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg geht hier mit gutem Beispiel voran, denn mit dem Kreistagsbeschluss vom 5. Oktober liegt nun für unseren Landkreis eine Konzeption
mit entsprechendem Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor.
In Nordwestmecklenburg lebten 2015 16294 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind 9 % der Bevölkerung. In M-V waren 49% der Betroffenen älter als 65 Jahre.
Aufgrund dieser Ausgangslage und vieler gemeinsamer Gespräche zwischen dem Beirat für Menschen mit Behinderung und der Verwaltung des Landkreises wurden inhaltlich
Handlungsschwerpunkte abgestimmt.
Priorität haben zunächst Themen wie Zugänglichkeit, persönliche Mobilität, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport sowie die Bewusstseinsbildung. Im Maßnahmeplan sind zusätzlich die Verantwortlichkeiten und der zeitliche Rahmen zusammengefasst.
So geht es hier um Festlegungen z.B. zur Optimierung des Öffentlichen Nahverkehrs, der Sicherung der barrierefreien Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden oder auch der Verbesserung der Zugänglichkeit zu Informationen durch die Anwendung der „Leichten Sprache“.
Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises wurden wertvolle Anregungen und Vorschläge aufgenommen. Inklusion und der gesellschaftliche Umgang mit dem Thema Behinderung sind längst keine Randthemen mehr,
sondern rücken in allen Bereichen unserer Gesellschaft zunehmendin den Vordergrund. So ist die Konzeption des Landkreises auch ein Impulsgeber für seine Städte und Gemeinden für eigene Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention. Mit der bisher festgelegten Laufzeit bis
2021 ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, für den Landkreis selbstverständlich nicht abgeschlossen. Diese ist als lernendes Konzept zu verstehen und wird
zukünftig zu vertiefen sein.
Kontakt :
• Beirat für Menschen mit Behinderung
, Vorsitzender Wolfgang
Griese, E-Mail: griesewolfgang@aol.com
• Behindertenbeauftragte des
Landkreises
, Ilona Scheufler, Rostocker Str. 76, Wismar, Tel.: 03841/
3040 5311, E-Mail: i.Scheufler@
nordwestmecklenburg.de
Aus dem Nordwestblick des Landkreises
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