Teilhabegesetz löst kleines Jobwunder in Rathäusern aus

Kommunen brauchen mehr Mitarbeiter, um Behinderte zu beraten
Rostock. Ab Januar sollen Behinderte besser betreut werden – das neue Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft. Bei der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Streit zwischen Land und Kommunen. In MV erhalten knapp 28 000 Menschen mit Beeinträchtigungen sogenannte Eingliederungshilfen. Die meisten von ihnen leben in betreuten Einrichtungen. Mit dem Teilhabegesetz soll ihr Hilfsbedarf künftig individueller als bisher ermittelt werden, in ausführlichen und zweimal jährlich stattfindenden Beratungsgesprächen.

Um das zu schaffen, müssten allein die Mitarbeiter der Rostocker Stadtverwaltung jährlich 6000 zusätzliche Arbeitstage leisten, so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos). Rechnerisch entspricht das knapp 30 Vollzeit-Stellen. „Ich bin nicht bereit, so eine Vereinbarung zu unterschreiben“, kündigte Madsen kürzlich bei einem Termin in Rostock an.

Es geht ums Geld. Das Land stellt für den Mehraufwand der Kommunen 3,6 Millionen Euro bereit, so der Gesetzentwurf. Rostock würde demnach eine halbe Million Euro bekommen. Viel zu wenig, finden die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock und die Landkreise, die das Teilhabegesetz umsetzen müssen. Kommende Woche sind erneute Gespräche angesetzt, Verhandlungsführer der Kommunen sind Madsen und Stefan Sternberg (SPD), Landrat von Ludwigslust-Parchim.

Mehr Geld wird es wohl geben, heißt es unter der Hand beim Land. Ob das verbesserte Angebot Kreisen und Städten reicht, wird sich zeigen. „Unser Ziel ist es, die Konnexitätsverhandlungen mit den Kommunen zeitnah abzuschließen“, sagt Nikolaus Voss (SPD), Staatssekretär im Sozialministerium. Rostock und Ludwigslust-Parchim klagen beim Landesverfassungsgericht gegen die Umsetzung des Gesetzes, weil das Konnexitätsprinzip verletzt werde: Die Gemeinden blieben auf den Kosten sitzen, obwohl sie das Ganze nicht bestellt haben. „Die Verfahren laufen noch“, sagt Sven Nickels, Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts.

„Es ist uns wichtig, dass alle Menschen mit Handicap so betreut werden, wie es das Gesetz vorsieht“, sagt Matthias Köpp, Sprecher des Landkreistags. Aber das sei mit dem Angebot des Landes kaum zu machen. Nach Angaben der Kommunen soll künftig ein Fallmanager für 75 Behinderte zuständig sein, als Vorbild dient die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern.

Ein Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim weist darauf hin, dass ausgebildete Sozialpädagogen diese Aufgabe übernehmen sollen. Die gelten derzeit als knapp auf dem Arbeitsmarkt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen richtete bereits zehn neue Posten ein. „Bis jetzt gab es keine Schwierigkeiten, diese Stellen mit geeignetem Personal zu besetzen“, teilt die Kreisverwaltung mit. Der Landtag soll im Dezember das dazugehörende Landesgesetz beschließen. Nach einer Abstimmung am Mittwoch im Sozialausschuss wittert Peter Ritter (Linke) einen Skandal: Der Entwurf sei von SPD und CDU durchgewunken worden – und zwar verfassungswidrig, weil die Finanzierung ja noch ungeklärt sei.

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