Teilhabegesetz weiter strittig

Schweriner Landtag will die Umsetzung noch im Dezember beschließen

Er sprach sich dafür aus, die Abstimmung über das Ausführungsgesetz von der Tagesordnung der für Mittwoch geplanten Landtagssitzung zu nehmen. Die Koalition will dem Vernehmen nach aber daran festhalten, damit das Gesetz zum neuen Jahr auch wirksam werden kann.

Laut Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen ab 2020 Leistungen ganz auf ihre Person zentriert und individuell zugeschnitten erhalten. Damit soll eine bessere Einbeziehung in das gesellschaftliche Leben erreicht werden. Im Landesrahmenvertrag wird verankert, welche Leistungen wie zu erbringen und zu bezahlen sind. Die Regelungen liegen vor, die Finanzierung ist aber noch strittig. Im Nordosten sind knapp 30 000 Menschen vom neuen Gesetz betroffen.

Landkreistag und Städtetag verweigern bislang ihre Zustimmung, weil die vom Land angestrebte Kostenerstattung ihrer Meinung nach unzureichend ist. Die Kommunalverbände halten einen Berater für 75 Betroffene für erforderlich, um individuell über Ansprüche und Leistungen informieren zu können. Das Land legt einen höheren Schlüssel zugrunde. Ohne die vom Bundesgesetz geforderte Personalausstattung lasse sich der Rechtsanspruch auf Beratung und Teilhabe Behinderter nicht umsetzen, betonte Beyer. Er kritisierte zudem, dass nach den Plänen des Landes die Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock unterschiedlich behandelt werden sollen.

Aus der Ostseezeitung

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