Pflegende Angehörige: Pfleger zweiter Klasse

Ein wichtiges Standbein in der Pflege sind die pflegenden Angehörigen. Diese übernehmen die Pflege, die ansonsten für viel Geld von Pflegediensten oder Pflegeheimen erledigt werden müssten. Hier sparen der Staat und die Pflegekassen viel Geld.

Die Angehörigen pflegen ihre Pfleglinge rund um die Uhr, also 24/7.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Programm aufgelegt, nach dem pflegende Angehörige 500€ für einen Ausgleich der Folgen der Coronakrise bekommen können.

Auch ist die Zahlung an einen Besuch einer Fördereinrichtung, Tagesambulanz, etc. gebunden.

Nun mehren sich die Anfragen, warum das nur Menschen betrifft, die in einem wie auch immer gearteten Arbeitsverhältnis sind.

Für pflegende Angehörige, die dauernd Pflegen und dadurch oder aus anderen Gründen nicht arbeiten können gibt es leider keine Förderung, diese fallen wie bei vielen Dingen heraus. Auch sind viele der zu pflegenden nicht in der Lage, in einer Einrichtung zu sein.

 

Sicherlich ist es den in den Förderbestimmungen genannten Personen zu gönnen, die Summe zu erhalten, aber auch die angesprochenen Personen haben durch die Coronakrise einen erhöhten Mehraufwand zu verzeichnen. Diesen ersetzt den Personen keiner.

 

Durch diese Unterscheidung kommt man sich als Pfleger wieder einmal als Mensch zweiter Klasse vor. Viele ,die ihre Angehörigen 24/7 pflegen und wegen der Ansteckungsgefahr und den Beschränkungen niemanden finden konnten, der sie irgendwie entlasten könnte. Das ist auch derzeit immer noch so.

 

So sind diesen Pflegenden Mehrkosten entstanden, die man nicht so einfach über Nachbarschaftshilfe oder ähnliches abtun kann.

Eine große Anzahl der Pflegenden können aus vielen Gründen keinen wie auch immer geartetes Einkommen generieren. Nebenjobs, Teil- oder Vollzeit ist bei Pflege gar nicht möglich.

Das hier vom Land, sei es aus Versehen oder mit Absicht, Pflegende Menschen in zwei Klassen aufgeteilt werden, das kann man kaum glauben. Man muss geistig und zu Gunsten der Landesregierung in Schwerin von einem Versehen ausgehen. Dieses sollte so bald wie möglich behoben werden.

 

Auch einige Parteien in MV wie Die Linke und die SPD haben hierzu schon Anträge und Anfragen im Landtag eingebracht.

Überraschend sind mit Stand 19.06.2020 erst 450 Anträge auf den Zuschuss eingegangen, obwohl man mit mehr gerechnet hatte. Spekuliert man hier einmal weiter, ist sogar der größte Teil der Pflegenden ausgeschlossen.

 

Um den ausführenden Stellen zu zeigen, das hier eingrößerer Bedarf besteht, sollte jeder pflegende Angehörige diesen Antrag stellen. Auch wenn der Antrag möglicherweise erst einmal abgelehnt wird ist es ein Zeichen.Hier ist der Link zum Antrag: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/MV-Schutzfonds/Dokumente/S%C3%A4ule%206/Antragsfomular%20Sozialfonds%20S%C3%A4ule%206.2.doc

Und vor allem wird hier Zahlenmaterial geschaffen, welches für solche Entscheidungen auch für die Zukunft vielleicht berücksichtigt wird.

Der Redakteur

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