Bürgerbeauftragter will Landtag mehr für Behinderten-Belange öffnen

Der Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, macht sich für einen Tag der Menschen mit Behinderung im Schweriner Landtag stark. Gesetzlich verankerte Teilhaberechte und Alltagserfahrungen klafften trotz erheblicher Fortschritte in den zurückliegenden Jahren noch immer spürbar auseinander. Ein Tag der Information, der Begegnung und des Erfahrungsaustauschs im Parlament könne der Bewusstseinsbildung für das Thema einen kräftigen Schub verleihen, sagte Crone. 2010 habe es einen ersten Tag der Menschen mit Behinderung im Landtag gegeben. „Nach acht Jahren kann ich mir gut einen zweiten Tag vorstellen, der aber auch niederschwellige und bunte Teile haben darf. Ich meine einen Tag, der neben guten Beratungen auch Verständnis stiftet und Mut macht, der Schwung gibt und mitnimmt, der ansteckt und begeistert“, sagte Crone.

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Die Zukunft war schon mal besser

von kobinet veröffentlicht

Harald Reutershahn
Harald Reutershahn
Bild: Bettina Wöllner-Reutershahn

Wenn einmal etwas anders war, als es gegenwärtig ist, dann betrifft das die Vergangenheit, und darüber kann man rückblickend Feststellungen machen und Aussagen treffen, denn die Vergangenheit reicht nur bis zur Gegenwart und in sie hinein. Die Gegenwart steht am Ende der Vergangenheit, allerdings nicht ganz, denn sie ist aus ihr hervorgegangen und tritt ihre Erbschaft an. Diese Erbschaft kann jedoch in der Gegenwart verspielt und zu Grunde gerichtet werden. Und wenn das geschieht, dann ist die Aussicht auf die Zukunft der Gegenwart schlechter als zuvor.

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„Pflege ist nicht das einzige Thema“

Senioren im Landkreis Nordwestmecklenburg trafen sich zur Konferenz in Grevesmühlen. Dabei wurde

Nordwestmecklenburger Senioren trafen sich zur Konferenz in der Grevesmühlener Malzfabrik, die vom Kreisseniorenbeirat organisiert wurde. Ilona Scheufler (r.) Koordinatorin für Gesundheitsförderung beim Landkreis sprach unter anderem über das Gesundheitsmobil, das durch den Landkreis fährt und Senioren im ländlichen Bereich vor Ort besucht.klar: Es gibt vieles, was sie bewegt.

Nordwestmecklenburger Senioren trafen sich zur Konferenz in der Grevesmühlener Malzfabrik, die vom Kreisseniorenbeirat organisiert wurde. Ilona Scheufler (r.) Koordinatorin für Gesundheitsförderung beim Landkreis sprach unter anderem über das Gesundheitsmobil, das durch den Landkreis fährt und Senioren im ländlichen Bereich vor Ort besucht.

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Private Altersvorsorge ab 2018 im SGB XII in Höhe von mind. 100 € bis max. 208 EUR mtl. privilegiert

 

Im SGB XII wird zum 1.1.2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Es sollen monatlich Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis zu 208 € – anrechnungsfrei gestellt werden. Die Höhe des Freibetrags wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst gilt ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Einkünften sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Gedeckelt von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 €. Diese Regelungen wurden im sog. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beschlossen, materiell wurde der § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII geändert.

Gesetzesblatt  (2017 Teil I Nr. 58): https://tinyurl.com/y9hnlscp    (Seite: 4 ff.)

Konsolidierte Darstellung von aba:  https://tinyurl.com/yd4dk5gx  (Seite 17 ff.)

In der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch zu einer anderen Beratungsstrategie führen.

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Das Gesundheitsmobil on Tour – Alle Termine und Stationen

 

Nach der Winterpause startet das Gesundheitsmobil unseres Landkreises wieder mit seinen regelmäßigen Touren.

Aktueller Fahrplan für 2018

Veränderungen im neuen Jahr

Allerdings können vorläufig, aufgrund eines längeren Ausfalls unserer Projektmitarbeiterin, nicht alle bisherigen Standorte wie gewohnt angefahren werden.

Dafür werden vertretungsweise zunächst einige Kolleginnen aus dem Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst die Touren für die Mobile Seniorenberatung übernehmen und stehen vor Ort als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 Zu folgenden Terminen im April macht das Gesundheitsmobil vor Ort Station: » Weiterlesen

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Die angemessenen „Kosten der Unterkunft und Heizung“ im Hartz IV-System: Wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff mit elementaren Folgen von der einen Seite bestimmt werden soll

Obwohl dieser Artikel eigentlich das SGBII betrifft ist es auch für Behinderte Menschen im SGBXII von Bedeutung, da in beiden Gesetzbüchern die Kosten der Unterkunft durch die Kommunen bezahlt und berechnet werden.

Für den Januar 2018 wurde gemeldet, dass sich 5.960.000 Menschen in der Grundsicherung nach dem SGB II befinden. Fast sechs Millionen Menschen im „Hartz IV“-System. Und wenn überhaupt deren Situation angesprochen wird, dann geht es häufig um das, was sie im Monat an Geld bekommen vom Jobcenter. Oftmals wird dabei auf den „Regelbedarf“ abgestellt, mit dem die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Für eine alleinstehende Person ist das seit Anfang dieses Jahres ein Betrag von 416 Euro, im vergangenen Jahr waren das noch 409 Euro. Aber es gibt noch einen zweiten großen Ausgabenblock im Grundsicherungssystem, der von genau so existenzieller Bedeutung ist: Die „Kosten für Unterkunft und Heizung“ (KdU).

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Hartz IV: Kommunen fordern totale Rechtsfreiheit bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten

Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten vor. Die Forderungen, die dort von den Kommunen formuliert wurden, jagen jedem einen Schauer des Entsetzens über den Rücken, der auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist. Gefordert wird ganz konkret, der Gesetzgeber soll klare Vorgaben zur Datenerhebung und Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten machen, den Kommunen aber in Form einer Ausnahmeregelung freistellen, sich nicht an diese Vorgaben halten zu müssen. Und der Gesetzgeber soll verhindern, dass die von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenzen gerichtlich überprüft und angefochten werden dürfen. D.h. die Kommunen fordern einen rechtsfreien Raum für die Angemessenheit der Unterkunftskosten.

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