Naherholung mit und ohne Behinderung
Auch ein ständiges Mitglied unseres Beirates ist der folgende Verein.
Ich habe hier einmal einen Artikel und eine PDF eingestelltIn der PDF ist das Thema sehr gut dargestellt..Wandern1
Auch ein ständiges Mitglied unseres Beirates ist der folgende Verein.
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Sozialhilfe erhalten Bedürftige, die keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen und deren Einkommen, Vermögen oder sonstige Sozialleistungen das Existenzminimum unterschreiten. Das Existenzminimum sichert den Lebensunterhalt einschließlich eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Das betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Bundesbürger. Damit hat sich die Zahl der Betreuungen seit 1992 ungefähr verdreifacht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
was wird gebraucht, damit die Vertretung von Interessen behinderter Menschen gelingt?
Eine gelungene Interessenvertretung trägt maßgeblich dazu bei, dass Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Sie als Vertreterinnen und Vertreter leisten einen entscheidenden Beitrag, um die Umsetzung von Teilhaberechten für Menschen mit Behinderung zu sichern, auszubauen und stetig weiter zu entwickeln.
Karlsruhe Im Januar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen.
Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention heute eine Auswertung dazu, ob die beiden Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten Rechnung tragen.
In einer Auflistung über gesetzliche Neuregelungen, die für 2017 gelten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch die Neuregelungen im Rahmen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes aufgelistet. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten diese vom BMAS aufgeführten Regelungen:
Im Rahmen der ersten von drei Reformstufen werden am Tag nach der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes, also am 30 Dezember 2016, bzw. am 1. Januar 2017 folgende Änderungen in Kraft treten:
Schwerbehindertenrecht – Recht der Schwerbehindertenvertretungen
Die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen werden durch folgende Änderungen verbessert:
Liebe Kolleginnen und Kollegen
des Beirates für Menschen mit Behinderung des LK NWM, liebe Leser dieser Seiten,
keine andere Zeit des Jahres ist so besonders wie die Weihnachtszeit.
Alles wird still, die Hektik des Jahres endet mit einem besinnlichen und zauberhaften Fest.
Man wird sich dessen bewusst, was im Leben wirklich zählt.
Mögen wir auch in der alltäglichen Hektik das Besondere erkennen und uns nicht von Kleinigkeiten aus der Bahn werfen lassen.
Ich wünsche allen unseren Mitgliedern des Beirates und den Mitlesern entspannte Stunden mit ihren Familie sowie Glück, Gesundheit und viel Erfolg bei unseren gemeinsamen Vorhaben für das kommende Jahr.
Mit herzlichen Grüßen
Euer Wolfgang Griese
Schon Anfang Dezember 2016 soll das Bundesteilhabegesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Am 24.11.2016 tagt die Arbeitsgemeinschaft der Großen Koalition zum Thema.
Auch wenn es einige wenige Verbesserungen geben soll, stecken in dem neuen Gesetzentwurf große Gefahren. Besonders skandalös: Menschen mit Behinderung sollen sich künftig ihre Hilfspersonen auch für intimste Bereiche teilen. Außerdem will der Gesetzgeber die Menschen aus Kostengründen lieber im Heim versorgen lassen, als im eigenen Zuhause.
Auf der gemeinsamen Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen und dem Seniorenbeirat wurde auch ein Referat über das neue Pflegestärkungsgesetz gehalten.
Wer den Beitrag nicht verfolgen konnte oder sich dafür interessiert, der kann ihn hier gerne noch einmal nachlesen. Es sind sehr gute Vergleich zwischen altem Gesetz und neuem Gesetzt enthalten.