Kompetenzzentrum berät wieder

Das Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen berät
Betroffene, sowie deren Angehörige, zu Themen, wie:

  • der Durchsetzung von Ansprüchen bei den zuständigen Kostenträgern,
  • Hilfsmitteln und deren Finanzierung
  • der Formulierung von Anträgen und Widersprüchen,

–   der Beratung zur Früherkennung & Frühförderung, sowie schulischen
Möglichkeiten & Berufsorientierung

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Neubauten sollten immer Barrierefrei sein

Von Annett Meinke aus der Ostseezeitung

Landesbauverordnung ändern – das wünscht sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Nordwestmecklenburg

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Heidrun Lange leitet die Malgruppe „Farbenfroh“. André Eichberg (30), der im St.-Georg-Stift in Grevesmühlen lebt, ist in der Gruppe kreativ. Die Bilder im Hintergrund hat Heidrun Lange selbst gestaltet.Foto: Annett Meinke

Grevesmühlen/Wismar. Sie kämpfen durchaus streitbar in der Sache für die Belange der Menschen, die sie repräsentieren und vertreten, die Mitglieder des Nordwestmecklenburger Behindertenbeirates – und das über die Landkreisgrenzen ­hinaus.

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Teilhabegesetz weiter strittig

Schweriner Landtag will die Umsetzung noch im Dezember beschließen

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Teilhabegesetz löst kleines Jobwunder in Rathäusern aus

Kommunen brauchen mehr Mitarbeiter, um Behinderte zu beraten
Rostock. Ab Januar sollen Behinderte besser betreut werden – das neue Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft. Bei der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Streit zwischen Land und Kommunen. In MV erhalten knapp 28 000 Menschen mit Beeinträchtigungen sogenannte Eingliederungshilfen. Die meisten von ihnen leben in betreuten Einrichtungen. Mit dem Teilhabegesetz soll ihr Hilfsbedarf künftig individueller als bisher ermittelt werden, in ausführlichen und zweimal jährlich stattfindenden Beratungsgesprächen.

Um das zu schaffen, müssten allein die Mitarbeiter der Rostocker Stadtverwaltung jährlich 6000 zusätzliche Arbeitstage leisten, so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos). Rechnerisch entspricht das knapp 30 Vollzeit-Stellen. „Ich bin nicht bereit, so eine Vereinbarung zu unterschreiben“, kündigte Madsen kürzlich bei einem Termin in Rostock an.

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SprechSprechstunde für Menschen mit Hör- und/oder Sehbehinderungen und deren\nAngehörige

SprechSprechstunde für Menschen mit Hör- und/oder Sehbehinderungen und deren\nAngehörige

Das Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen (Träger:
Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V.) lädt wiederholt Betroffene zur
Sprechstunde in Wismar ein.
Während der kostenlosen Einzelberatung können Fragen zu zuständigen
Kostenträgern, zu Hilfsmitteln, zur Formulierung von Anträgen und
Widersprüchen oder auch zur Bewältigung von Alltagsproblemen geklärt werden.

23.10.2019 Wismar
10-12 Uhr

Kreissitz des Landkreises NWM
Rostocker Straße 76
23966 Wismar
Beratungsraum 003 (neben dem Bürgerbüro)

Eine Voranmeldung ist unter 0385/3000815 (Dana Pahl) oder per E-Mail an
pahl@hdb-sn.de <mailto:pahl@hdb-sn.de> erforderlich.

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Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!

Mehr Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!
Am Montag, den 2. September fand im Zeughaus Wismar eine EUTB-Informationsveranstaltung zum Thema „Mehr
Selbstbestimmung durch Teilhabeberatung!“ statt. Herr Griese der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit
Behinderung des Landkreises Nordwestmecklenburg, Frau Krüger die stellv. Landrätin und der Wismarer
Bürgermeister Thomas Beyer sprachen wertschätzende Grußworte. Die EUTB – Berater Holger Riesebeck, Oxana
Nozov und Friederike Hellinger des Landkreises stellten ihre Arbeit an den Standorten Grevesmühlen, Wismar, Bad
Kleinen, Rehna und Gadebusch vor und sprachen über die Möglichkeiten der Teilhabeberatung für Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen. Die Beratung von Betroffenen für Betroffene spielt dabei eine besondere Rolle.
Im Mittelpunkt der Beratung steht die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Neben der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) waren die Wismarer Werkstätten GmbH , KISS –
Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, DRK-Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH, der
Elternverband gehörloser Kinder e.V., die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, der Behinderten-
verband e.V. Grevesmühlen, und der Integrationsfachdienst AWO Soziale Dienste mit einem Infostand vertreten.
Musikalisch wurde die Veranstaltung von den „Bootsingers“, dem Chor von „Das Boot“ Wismar e.V. begleitet. Von
„Die Möwe“ – Küche am Hafen gab es Kaffee und eine Servicekraft wurde zur Verfügung gestellt. „Die Möwe“ gehört
zum Integrationsunternehmen AkkuRat GmbH, Gesellschafter ist „Das Boot“ Wismar e.V.. Zudem waren Betroffene,
Angehörige und Interessierte zu Gast. Damit war es rundum eine inklusive Veranstaltung.
Im Obergeschoss des Zeughauses Wismar ist ein EUTB-Beratungsstandort. Freie Sprechzeit ist jeden Montag von
13:00 – 15:00 im Raum 2.09. Mehr zum Thema Teilhabeberatung erfahren Sie unter www.teilhabeberatung.de

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Broschüre für Menschen mit Behinderungen

Der Beirat für Menschenmit Behinderungen des Kreises Nordwestmecklenburg hat eine Broschüre mit Tips und Tricks nicht nur für Menschen mit Behinderungen heraugebracht.Viele Informationen sind hier zu erlesen. Die Broschüre kann hier online gelesen werden. Exemplare in Papierkönnen beim Landkreis im Bürgerbüro in Grevesmühlen und Wismar,bei Organisationen und auch bei einigen Ämtsgebäuden mitgenommen werden.Hier der Link http://behindertenbeirat-nwm.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/03/23952_89_01_19.pdf

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Wahlgesetze müssen für Europawahl und Landtagswahlen überarbeitet werden – Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen


Berlin. Zur heute veröffentlichten Entscheidung desBundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für
Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte
Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Feststellung desBundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in
allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes
(BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind.

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Drese: Viel zu wenig Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Fast die Hälfte aller privaten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 20 Beschäftigten erfüllt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Nach einer statistischen Auswertung für das Jahr 2017 durch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) waren von knapp 3.200 Betrieben insgesamt rund 1.500 Unternehmen verpflichtet, die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern ab 20 Arbeitsplätzen zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.

Sozialministerin Stefanie Drese fordert angesichts dieser Zahlen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. „Viele sind gut ausgebildet und leistungsfähig. Sie wären ein Gewinn für Unternehmen und haben eine Chance verdient“, sagte Drese heute in Schwerin.

Auch angesichts der zunehmenden Klagen über einen Fachkräftemangel sei es unverständlich, dass immer noch viel zu viele Pflichtarbeitsplätze unbesetzt seien, so Drese. „Nicht die Zahlung der Ausgleichsabgabe, sondern die Einstellung eines motivierten Arbeitslosen mit Behinderung ist eine Investition in die Zukunft“, betonte Drese.

Hierfür stehen in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Ministerin zahlreiche Förderprogramme und -maßnahmen teilweise in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Drese: „So gibt es etwa Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen sowie zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Auch für technische Arbeitshilfen im Betrieb oder zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten.“ Für genaue Auskünfte und Informationen steht das Integrationsamt des LAGuS zur Verfügung.

Einen Überblick gibt auch die gemeinsame Broschüre des Sozialministeriums und der Bundesagentur für Arbeit „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“ (Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ bzw. in der Anlage).

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ERINNERN-BETRAUERN-WACHRÜTTELN 2019

„Die Erinnerung darf nicht enden, sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“

Roman Herzog, 1996

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Januar, dem Tag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Ausschwitz im Jahr 1945, begehen wir seit 1996 den nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus sowie seit 2005 den Internationalen Holocaust-Gedenktag.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V erinnert mit vielen regionalen Akteuren und Partner*innen seit 2008 an diesem Tag auch an diejenigen Menschen, die aufgrund von Krankheit bzw. Behinderung Opfer der sog. „Euthanasie“ bzw. von Zwangssterilisierungen wurden. Wir versuchen dabei auch aktiv der wichtigen Frage nachzugehen, wie wir solche Entwicklungen u.a. durch die lebendige und persönliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen für die Zukunft verhindern können.

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